Immotipp 365 – 366: Teilverkauf
Teil 1
Schon vor längerer Zeit hatten wir in einer Immotipp-Serie über die Möglichkeiten und Varianten einer Immobilienverrentung geschrieben. Zwischenzeitlich gibt es in diesem Zusammenhang eine neue Variante, den Teilverkauf von Immobilien, den wir Ihnen gerne vorstellen wollen.
Beim Teilverkauf verkauft der Eigentümer einen Anteil an seiner Immobilie (Mindestwert des Anteils meist 100.000, – €) und behält weiterhin das alleinige Nutzungsrecht. Für den Verkauf erhält er den Kaufpreis für den Anteil und zahlt im Gegenzug für die Nutzung eine entsprechende Entschädigung. Vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen: Er macht Teile seiner Immobilie zu Geld ohne diese komplett aufzugeben. Diese Vorgehensweise ist insbesondere für ältere Eigentümer, die das Erbe frühzeitig regeln wollen und/oder Geld für Investitionen benötigen, eine sehr interessante Variante. So wird Geld z. B. für die Unterstützung von Familienmitgliedern, für Reisen, für mehr Komfort im Alltag oder für eine persönliche Pflegekraft frei.
Die Vorteile dieser Vorgehensweise gegenüber den klassischen Verrentungsmodellen liegen auf der Hand: Es wird Immobilienvermögen freigesetzt ohne das Eigentum und die damit verbundenen Rechte zu verlieren. Man bleibt flexibel, weil man Hauptentscheider bleibt, der Teilkäufer fungiert lediglich als starker Partner im Hintergrund. Der Verkäufer profitiert mit seinem Anteil weiterhin an Wertsteigerungen in der Zukunft.
Mehr dazu im nächsten Immotipp. Schon jetzt der Hinweis: Wir bieten mit einem starken Partner den Teilverkauf jetzt auch an.
Teil 2
Im letzten Immotipp hatten wir über den Teilverkauf berichtet. Doch was passiert in der Praxis?
Unser Partner kauft bis zu 50 % der Immobilie (Anteilswert mindestens 100.000, – €) und erhält im Gegenzug eine Nutzungsentschädigung, die sich in den ersten 10 Jahren nicht verändern kann. Um den Wert der Immobilie zu ermitteln, wird ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt, der eine Besichtigung durchführt und ein entsprechendes Gutachten erstellt. Der Wert aus diesem Gutachten bildet die Grundlage für ein verbindliches Angebot, welches der Eigentümer im Anschluss erhält. Dieses Angebot beinhaltet dann auch die zu zahlende, monatliche Nutzungsentschädigung.
Entspricht das Angebot den Vorstellungen des Eigentümers erfolgt ein notarieller Verkauf mit Eintragung eines Nießbrauchsrechts inklusiver aller Regelungen zu Veränderungen, Modernisierungen, Rückkauf usw.
Wichtig bleibt auch noch zu erwähnen, dass der verkaufte Anteil jederzeit vom Eigentümer oder seinen Erben wieder zurückgekauft werden kann (z. B. bei einem Lottogewinn). Sollte später ein Komplettverkauf erfolgen, kümmert sich der Anteilskäufer in der Regel um die komplette Abwicklung. Durch die Eintragung eines Nießbrauchsrechts ist auch eine Vermietung der Immobilie mit Zustimmung des Anteilskäufers möglich.
Natürlich können wir hier nur die grundsätzliche Vorgehensweise erläutern. Wenn Sie näheres über die Möglichkeiten des Teilverkaufs erfahren möchten, vereinbaren Sie einen unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. Wir kennen uns aus und haben einen seriösen Anbieter als Partner.