Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage www.vierheilig-hausverwaltung.de.
L E I S T U N G S K A T A L O G
Der Leistungskatalog spezifiziert die Grundleistungen der Verwaltung nach §§ 27 und 28 WEG. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Folgender Aufwand wird mit dem zu vereinbarenden, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten:
1. Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder- und Teileigentum.
2. Jahresabrechnung und Bericht
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Hausgeld-Einnahmen und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt, einschließlich Vorsitz und Niederschrift.
4. Ganzjährige Beratung
5. Hausordnung
Durchsetzung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen.
6. Verträge für die Gemeinschaft
Abschließen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungs-Verträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft. Auf Wunsch wird die Immobilie in einen kostengünstigen Globalversicherungsvertrag eingebunden.
7. Überwachung der Dienstkräfte
Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.
8. Geldverwaltung
Führen und Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder auf separatem Treuhandkonto.
9. Rechnungskontrolle und Rechnungsanweisung
Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen.
10. Buchführung
Einrichten einer EDV-gestützten, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Da wird jeden Tag die Vorgänge auf den Konten verbuchen, sind wir immer tagaktuell.
Insbesondere:
- Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
- Einnahmekonten für Erträge
- Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer
- Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel, Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft, Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto (taggleich)
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
- Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmenerrechneten Einzelkosten je Sonder-Teileigentum in die Einzel-Jahres-Abrechnung
11. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Periodische Begehungen und Überprüfung der Wohnanlage und des Gemeinschaftseigentums um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen.
12. Beratung und Auftragsvergabe
Beratung der Eigentümergemeinschaft bei Auswahl der technischen Lösungen, Angebotsvergleich für Aufträge für das Gemeinschaftseigentum.
13. Auftragsvergabe
Erstellen aller schriftlichen Aufträge im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
14. Überwachung
Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.
15. Sofortmaßnahmen
Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Brand-und Sturmschäden und Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum.
16. Schlüssel-Bestellungen
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teileigentum.
17. Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an:
- der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswert, Druck- und Heizölbehälter)
- den Aufzügen (Haupt-/Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
- den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen)
- den Lüfteranlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen)
- den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage)
- den kraftbetätigten Garagentoren
- den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Druckprüfung der Feuerlöscher,
18. Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange. Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten.
19. Mietverwaltung bei Sondereigentum (gegen separate Vergütung)
- Mietinkasso
- Verbuchung der Mieteinnahmen
- Mahnen von Säumigen
- Zwischenabrechnungen und Jahresabschluss
- Nebenkostenabrechnung
- Wohnungsabnahme und Kautionsberechnung bei Mieterwechsel
- Ausstellen und Kündigung von Mietverträgen und Kautionsverwaltung
- Durchführung von Mieterhöhungen
20. Mehrleistungen
Es kann vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar ist. Diese Mehrleistungen werden von der Verwaltung gesondert abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, dem verantwortlichen Miteigentümer direkt weiterbelastet.