Immotipp 76: Hohe Temperaturen fördern Nachbarschaftskonflikte

blog author

Autor

Peter Vierheilig

Geschäftsführer

Es wird wärmer in Deutschland und mit den Temperaturen steigt das Konfliktpotential zwischen Nachbarn. Häufiger Streitpunkt sind die Balkone, bei denen sehr häufig unterschiedliche Ansichten darüber bestehen, was erlaubt ist oder was zu unterbleiben hat.

Grillen zum Bespiel ist auf dem Freisitz grundsätzlich einmal im Monat möglich, wenn es der Mietvertrag nicht ausschließt und die „Wesentlichkeitsgrenze“ nicht überschritten wird (LG München). Die Nachtruhe ist aber auch hier einzuhalten, d. h. ab 22.00 Uhr muss die Glut gelöscht werden.

Und wer bei Sonnenschein alle Hüllen fallen lässt und sich nackt auf dem Balkon sonnt, dem sei gesagt, dass er das darf. Anders sieht es jedoch mit intimer, körperlicher Zuwendungen aus. Diese sind an diesem Ort verboten und können wegen Störung des Hausfriedens zu Abmahnungen des Vermieters führen (AG Bonn).

Wer dann nach einem anstrengenden, verschwitzten Tag sich unter der Dusche abkühlen möchte, dem erlaubt die Rechtssprechung dies auch nach 22 Uhr (LG Köln). Jedoch nicht länger als 30 Minuten.

Tipp: Wenn Sie sich von Ihrem Nachbarn gestört fühlen, sollten Sie zuerst das persönliche Gespräch mit ihm suchen. Anzeigen beim Vermieter oder bei der Polizei sind häufig wenig hilfreich.

PDF zum Thema herunterladen

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Peter Vierheilig

Geschäftsführer
Bankfachwirt (IHK)

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
ein Tiny-House auf einer schönen, einsamen Insel

03 65 - 8 32 31 22 info@vierheilig-immobilien.de

Ingrid Hager

Assistentin der Geschäftsleitung
Bürokauffrau

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
ein Fischerhaus in Portugal am Atlantik

03 65 - 8 32 31 22 hi@vierheilig-immobilien.de

Jana Olejak

Leiterin Vermietung & Zwangsversteigerung
Versicherungskauffrau (IHK)

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
eine Almhütte in Südtirol

03 65 - 8 32 31 22 oj@vierheilig-immobilien.de