Immotipp 51: Erhöhte Brandgefahr
Weihnachten und der darauf folgende Jahreswechsel sind für viele Menschen sicherlich die schönste Zeit im Jahr. Zunächst leuchten Kerzen und Lichter, verbreiten überall im Land romantische Stimmung und Gefühle. Mit einem großen Knall wird anschließend das neue Jahr begrüßt, traditionell mit vielen guten Vorsätzen.
Doch genau diese Zeit ist auch die mit der größten Gefahr für Wohnungsbrände. Immer wieder hört man von abgebrannten Weihnachtsbäumen oder fehl gezündetem Tischfeuerwerk und deren dramatischen Folgen. Deshalb ist in dieser Zeit besondere Vorsicht geboten. Brennende Kerzen oder Feuerwerk nie ohne angemessene Aufsicht lassen.
Und wenn dann doch trotz aller Vorsicht etwas passiert? Unter normalen Umständen kein Problem. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab, während die hoffentlich bestehende Hausratversicherung die Einrichtungsgegenstände absichert. Die Trennung zwischen den Versicherungen fällt leicht: Alles was bei einem gedachten umdrehen des Objektes nicht heraus fällt, wird von der Gebäudeversicherung bezahlt, die fallenden Gegenstände von der Hausrat.
Nach einem Blitzschlag im Haus meiner Eltern hat es in der Praxis nach diesem Prinzip hervorragend funktioniert. Es war zwar sehr viel Arbeit, aber unterm Strich ist nichts und niemand zu Schaden gekommen. Deshalb mein Tipp: Überprüfen Sie doch mal die Aktualität Ihrer Hausratversicherung.