Immotipp 5: Wohnhausbewertung
„My home ist my castle (mein Haus ist meine Schloss)“ sagt der Engländer und wenn es um die Bewertung einer Immobilie geht, wird beim Eigentümer auch mal sehr schnell ein Schloss daraus.
Um den realistischen Marktpreis eines Wohnhauses (Einfamilien-, Zweifamilien-, Doppel- oder Reihenhaus) zu ermitteln, ist eine sogenannte Sachwertberechnung erforderlich, bei der zunächst die Bewertung des Grundstückes erfolgt (siehe Immotipp 4). Anschließend werden „die Steine des Hauses gezählt“ und um die Baunebenkosten erhöht, um den Neubauwert des Objektes zu ermitteln. Das Alter des Hauses wird durch einen entsprechenden Abschlag berücksichtigt und der Wert der Außenanlagen diesem Ergebnis zugeschlagen. Wenn man jetzt noch Beträge für vorhandene, einer nicht normalen Abnutzung entsprechenden Baumängeln abschlägt, erhält man den Zeitwert des Gebäudes.
Die Summe von Grundstückswert und Gebäudezeitwert kennzeichnet den vorläufigen Sachwert, der um Marktbesonderheiten bereinigt schließlich den Marktwert des Objektes ergibt.
Klingt einfach? Ist es aber in der Praxis nicht. Die Bewertung des Objektzustandes und/oder von Baumängeln ist sehr schwierig und sollte grundsätzlich durch einen Fachmann erfolgen, weil persönliche Empfindungen keine Rolle spielen dürfen. Emotionen werden vom Markt nicht bezahlt.