Immotipp 48: Achtung: Falsche Zwangsverwalter!
Von einem angeblichen Zwangsverwalter erhielten im Sommer Mieter in Essen ein Schreiben, in dem dazu aufgefordert wurde, zukünftig fällig werdende Mieten auf ein Konto des angeblichen Zwangsverwalters zu überweisen. Um der Sache den Anschein der Echtheit zu geben, fanden die Adressaten als Beilage ein gefälschtes, gerichtliches Schreiben, mit dem die angebliche Bestellung der Zwangsverwaltung nachgewiesen werden sollte. Die aufmerksamen Mieter wandten sich an Ihren Vermieter, der die erstaunliche Mitteilung sehr schnell aufklären konnte.
In Gelsenkirchen wird von einem Fall berichtet, in dem sich gerissene Trickbetrüger als neue Eigentümer des Objektes ausgaben und die Mieter aufforderten, die Miete zukünftig auf ein in dem Schreiben genanntes Konto zu überweisen. Der Brief sah ganz offiziell und seriös aus, die Daten wie Anschrift, Telefonnummer usw. waren jedoch frei erfunden.
Unser Tipp: Da Straftäter inzwischen auch den Wohnungsmarkt als lukratives Betätigungsfeld für Betrügereien entdeckt haben, sollten sich Mieter bei Eingang eines solchen Schreibens zunächst an Ihren „richtigen“ Vermieter oder im Falle einer Zwangsverwaltung an das zuständige Amtsgericht wenden und die Sachlage hinterfragen. Zahlen Sie erst an den Absender des Schreibens, wenn Sie zumindest eine telefonische Bestätigung für den Eigentumswechsel bzw. die Zwangsverwaltung erhalten haben.