Immotipp 46-47: Immobilie geerbt
In der öffentlichen Presse ist sehr häufig von der „Generation der Erben“ die Rede. Wenn man zu den Personen dieses Kreises gehört, muss man jedoch nicht zwangsläufig glücklich sein. Die Praxis zeigt, dass Erbengemeinschaften, die aus unterschiedlichen Familienkreisen stammen, sehr häufig größere Schwierigkeiten bei der Auseinandersetzung der Erbmasse haben, insbesondere dann, wenn Immobilien dabei eine bedeutende Rolle spielen.
Sobald ein Erbe darauf aus ist, möglichst viel Bargeld aus der Erbmasse zu erhalten, wird die Frage nach dem Wert des Objektes gestellt. Will jetzt der weitere Erbe das Andenken an den Verstorbenen durch Erhalt der Immobilie erhalten, werden die Ansichten der Beteiligten sehr schnell weit auseinander gehen. Vom „Traumschloss“ auf der einen, bis zum „Abbruchhaus“ auf der anderen Seite. Ein Streit scheint vorprogrammiert.
Unser Tipp: Bevor die Erben über den Wert einer Immobilie diskutieren, sollten sie sich gegenüber den anderen Handelnden deutlich zu ihren eigenen Absichten positionieren. Anschließend sollte eine gemeinsame Strategie entwickelt werden, die eine reibungslose Abwicklung der Transaktion garantiert. Spielen Emotionen oder persönliche Befindlichkeiten eine zu große Rolle, sollten sie sich einen neutralen Berater suchen – wir helfen dabei gern auf erfolgsabhängiger Basis.
Sind in einem Erbfall die Diskussionen über den weiteren Umgang mit einer Immobilie abgeschlossen und haben sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Strategie geeinigt, wird im nächsten Schritt sehr häufig der realistische Wert des Objektes festzustellen sein. In der Praxis bieten sich zwei Möglichkeiten an: Die meist sehr preiswerte Einschätzung des Marktpreises durch einen ortsansässigen Immobilienmakler oder die deutlich teurere Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, idealer Weise durch einen von der IHK bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Schwieriger wird es, wenn die Erben sich nicht einigen können. Der Verkauf eines Erbanteils an einer Immobilie, getrennt von der restlichen Erbmasse bzw. den anderen Erben, ist nicht möglich. Es bleibt dann häufig nur der Weg der „Teilungsversteigerung“ am Amtsgericht. Finanzielle Verluste für die Beteiligten sind bei diesem Weg jedoch meist vorbestimmt.
Unser Tipp: Wenn Erbengemeinschaften um Immobilien streiten, erscheint zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden die Einschaltung eines neutralen Beraters äußerst wichtig. Rechtsanwälte sind dazu häufig weniger geeignet, da sie lediglich die Interessen einer Partei vertreten und somit nur bedingt vermittelnd auftreten können. Der seriöse Makler als Mediator ist meistens besser, da er nur im Erfolgsfall Geld verdient.