Immotipp 42: Herbstlaub ist Rutschgefahr

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Die Natur zeigt sich derzeit wie alle Jahre wieder in den schönsten Farben. Die Bäume werden gelb, rot und braun, die Blätter fallen … Doch was schön aussieht, stellt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fußgänger ein zusätzliches Risiko dar: Es herrscht wegen des Laubes erhöhte Rutschgefahr auf Straßen und Wegen. Doch was ist, wenn dabei etwas passiert? Wer haftet?

In vielen Gemeinden ist die Verkehrssicherungspflicht auf die Hauseigentümer übertragen worden, d. h. ihnen wurde die Pflicht zum Kehren der Gehwege übertragen, es lasten auf ihnen auch die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem Herbstlaub ausrutschen und sich verletzen. Trotz dieses Gefahrenübergangs ist es Grundstückseigentümern weder tatsächlich möglich, noch rechtlich geboten, die Wege ständig laubfrei zu halten. Zu verlangen, dass das Laub jeweils sofort entfernt wird, würde den Rahmen des Tatsächlichen und wirtschaftlich Zumutbaren überspannen. Im Bereich von Laubbäumen weisen Gehwege, sobald die Blätter fallen, stets eine gewisse Rutschgefahr auf. Darauf müssten sich Fußgänger einstellen.

Unser Tipp: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht reicht es nach mehrheitlicher Meinung der Rechtsexperten aus, eine regelmäßige Reinigung und Entfernung von Laub und Ästen vorzunehmen.

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