Immotipp 387: Förderung von Wohneigentum in Thüringen

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Peter Vierheilig

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Bereits Ende letzten Jahres haben wir über die Reduzierung der Grunderwerbsteuer und die gleichzeitig geplante Förderung des Erwerbs der ersten eigengenutzten Immobilie berichtet. In unserem Büro haben wir allen in Frage kommenden Eigentümern empfohlen, den Erwerb auf Anfang 2024 zu verschieben. Zum Jahresende kam dann im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für 2024 im Thüringer Landtag Unsicherheit auf, ob die Förderung von Wohneigentum in Thüringen kommt oder nicht. Diese Woche habe ich erfahren, dass dieses Gesetz weiterhin beschlossen ist, es lediglich an der Richtlinie für die Durchführung fehlt, die von der Landesregierung erlassen werden muss.

Aber genau hier scheint der Hase im Pfeffer zu liegen. Die aktuelle Landesregierung scheint kein großes Interesse daran zu haben, diese Richtlinie zu erlassen, weil es gegen Ihren politischen Willen ist. Auf Verständnis stößt dies bei mir nicht. Es kann und darf eigentlich nicht sein, dass ein aus meiner Sicht sehr sinnvolles Gesetz in der Umsetzung daran scheitert, dass es eine Minderheit nicht will. Für die von uns betreuten Käufer von Immobilien, die in der Regel junge Familie sind, geht es um erhebliche Summen, die sie über die Förderung wiederbekommen könnten. Wir reden über deutlich 5stellige Beträge, für die die Betroffenen viele Monate Kreditraten bezahlen müssten. Sozial ist/wäre eine derartige Blockadehaltung nicht. Hoffen wir, dass die Richtlinie bald kommt.

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