Immotipp 372: Häuser in zweiter Baureihe
Aktuell haben wir gerade zwei Objekte in der Vermarktung, die in zweiter Baureihe liegen, d. h. nicht direkt an die öffentliche Straße angeschlossen, sondern nur über Nachbargrundstücke erreichbar sind. Da dies in der Vermarktung häufig zu Schwierigkeiten führt, sind wir aktuell damit beschäftigt, durch eine Neuordnung der Grundstückszuschnitte, die Verhältnisse vor Ort zu optimieren.
In einem Fall, bei dem es sich um eine Altbebauung in einem Dorf aus dem 19. Jahrhundert handelt, haben sich die Ortsgegebenheit so weit von der im Kataster eingetragenen Grundstücksituation entfernt, dass eine Regelung über einzutragende Grunddienstbarkeiten (= Belastungen im Grundbuch) nicht sinnvoll ist. Wir haben somit dem Verkäufer eine Neuvermessung des Grundstücks empfohlen, um auch für zukünftige Eigentümer klare Rechtsverhältnisse zu schaffen. Erfahrungemäß ist eine Regelung über Dienstbarkeiten sehr häufig ein Konfliktpunkt zwischen Nachbarn, die nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Über eine Neuvermessung lassen sich zwar notwendige Dienstbarkeiten nicht immer komplett verhindern (z. B. für Leitungsrechte), aber meistens deutlich reduzieren. Dies führt zu klaren Verhältnisse und ist Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden zwischen Nachbarn.
Für uns bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand mit umfangreichem Regelungs- und Bearbeitungsaufwand, den wir mit unserer Vergütung aber als abgegolten betrachten. Gut so.