Immotipp 362: Fehlende Objektunterlagen
Um einen Immobilienverkauf zügig und zeitnah abwickeln zu können, ist es von großer Wichtigkeit, alle dafür notwendigen Unterlagen sofort griffbereit zu haben, um diese dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Dieser benötigt sie in der Regel für die finanzierende Bank und/oder zur eigenen Prüfung.
Doch mal Hand aufs Herz: Wer hat z. B. schon einen Grundbuchauszug und/oder eine Flurkarte (dazu noch aktuell) in seinen Unterlagen? Zeichnungen und Wohnflächenberechnungen sind sehr häufig in Bauantragsunterlagen zu finden. Wo nehme ich diese aber her, wenn das Gebäude schon so alt ist, dass es derartige Unterlagen gar nicht (mehr) gibt? Den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung kann der Eigentümer in der Regel sehr schnell erbringen. Das aber auch ein Energieausweis beim Verkauf zwingend notwendig ist, wissen viele Immobilienbesitzer gar nicht. Und vor allem: Wo bekommt man diesen her? Und wenn ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis gefordert wird, wissen viele nicht einmal, was das ist. Und bitte glauben Sie mir einfach, wenn ich sage, dass dies nur ein Auszug aus den wichtigen Unterlagen ist, die für einen Verkauf notwendig sind.
Mein Büro besorgt alle notwendigen Dokumente soweit diese dem Eigentümer nicht vorliegen, bzw. wir wissen, auf welchem Weg fehlende Unterlagen ersetzt werden können. Dies ist häufig mit Kontakten zu Drittanbietern und/oder Fleiß verbunden. Aber eine gute Vorbereitung des Verkaufs ist schon die halbe Miete.