Immotipp 356: Rundum Sorglospaket (Fortsetzung)
Teil 4
Immer wieder denken Immobilienverkäufer, dass mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages die Arbeit des Maklers abgeschlossen ist. Bei einigen Berufskollegen ist dies sicherlich auch so, nicht aber bei uns. Wir behalten die Kaufpreisfälligkeit im Auge und fragen bei Notwendigkeit an den zuständigen Stellen nach, wenn noch vereinzelte Unterlagen fehlen. Ist die Zahlung des Kaufpreises fällig geworden, erkundigen wir uns, ob dieser auch ordnungsgemäß bezahlt wurde.
Aber auch damit endet unsere Tätigkeit im „Rundum Sorglospaket“ noch nicht. Nach Bezahlung erfolgt die Übergabe des Objektes, die von uns mit den notwendigen Dokumenten begleitet und dokumentiert wird. Selbst bei der immer wieder mit Schwierigkeiten verbundene Ummeldung von Versorgungsträgern lassen wir den Alteigentümer nicht alleine und schalten uns bei Bedarf aktiv ein.
Im Rahmen unseres „Rundum Sorglospaketes“ ist es für uns sehr wichtig, dass der Verkäufer einer Immobilie zu jedem Zeitpunkt des Verkaufsprozesses einen Ansprechpartner hat, der ihm mit seiner Erfahrung bei allen auftretenden Fragen beratend zur Seite stehen kann. Dafür stehen mein Team und ich ausdrücklich ein.
Wer uns mit der Vermarktung seines Objektes beauftragt, braucht uns nur die ihm vorliegenden Unterlagen zu übergeben. Um alles Weitere kümmern wir uns, auch um fehlende Dokumente (hierzu demnächst an dieser Stelle mehr).