Immotipp 327: Energieeinsparung beim Immobilienverkauf

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Peter Vierheilig

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Es gibt sie schon länger, die sogenannte EnEv = Energieeinsparverordnung. Doch wie ich immer wieder bei Besichtigungsterminen feststellen muss, kennen viele Eigentümer die sich daraus ergebenden Pflichten gar nicht.

Diese Verordnung enthält als relative einfache Verpflichtung die Vorgabe an den Eigentümer, bei Verkauf oder Vermietung dem Interessenten unaufgefordert einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Mit Erschrecken stelle ich immer wieder fest, dass dies insbesondere Immobilienverkäufer gar nicht wissen. „Wo bekomme ich den denn her?“ ist die häufigste Antwort auf meinen Hinweis, dass ein Energieausweis notwendig ist. Schön, dass wir unsere Verkäufer mit diesem Problem nicht alleine lassen und uns selbstverständlich darum kümmern.

Richtig spannend wird es in diesem und nächstem Jahr, mit der unter bestimmten Umständen bestehenden Verpflichtung, den Heizkessel nach 30 Jahren austauschen zu müssen. Die Aussage: „Die Werte sind noch sehr gut, sagt der Schornsteinfeger“, hilft leider dem Käufer nicht weiter. Dieser muss nämliche den Austausch zwingend innerhalb von 2 Jahren vornehmen, was bei den meisten bestehenden Heizungsanlagen zwingend erforderlich sein wird. Wenn dies dem Käufer bekannt ist, wird sich ein notwendiger Austausch des Heizkessels immer preismindernd auswirken.

Wer aktuell Immobilienbesitz hat, braucht jetzt aber nicht in Panik zu verfallen, denn Bestandsanlage ohne Verkaufsabsicht sind von der Austauschpflicht in der Regel nicht betroffen.

 

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