Immotipp 320: Risiken beim privaten Immobilienverkauf (Fortsetzung)

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Autor

Peter Vierheilig

Geschäftsführer

Teil 12

Nach der Kaufpreisverhandlung, die wir im letzten Teil beschrieben haben, stellt sich die Frage wie weiter? Privatverkäufer tendieren dazu, nach erfolgreichen Gesprächen die Vermarktung einzustellen. Doch ist das richtig? Ist jeder verhandelte Interessent auch ein Käufer? Unsere Erfahrung sagt ganz klar: Nein! Denn solange die Bezahlung des Kaufpreises nicht gesichert ist, sollte der notarielle Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.

Wir erleben es in der Praxis immer wieder, dass sich Personen für einen Immobilienkauf interessieren, ohne vorher Ihre finanziellen Möglichkeiten abgeklärt zu haben. In wenigen Fällen passiert es sogar, dass eine bisher erteilte unverbindliche Bestätigung bei Konkretisierung widerrufen wird und die Finanzierung nicht genehmigt wird. Wenn dies passiert und die Vermarktung bereits eingestellt ist, fängt die Vermarktung wieder von vorne an. Dann allerdings mit dem Nachteil, dass die Immobilie bereits am Markt bekannt ist und sich alle bisherigen und zukünftigen Interessenten fragen werden, was denn am Objekt „faul“ sei, da es ja nicht verkauft wird.

Deshalb gilt aus unserer Sicht ganz klar die Regel: Die Vermarktung wird erst eingestellt, wenn der verhandelte Kaufinteressent die Bezahlung des Kaufpreises über einen Kapitalnachweis oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung nachweisen kann.

Tipp: Wie man einen ordentlichen Kapitalnachweis oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung erkennt, können Sie gerne auf Nachfrage bei uns erfahren.

 

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