Immotipp 301: Jubiläum – Teilungsversteigerung als Vermarktungsweg

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Peter Vierheilig

Geschäftsführer

Im Immotipp 54 (auf unserer Homepage nachlesbar) hatten wir bereits über die Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (umgangssprachlich „Teilungsversteigerung“ genannt) geschrieben. Die Anzahl dieser Versteigerungstermine hat nach Aussagen der Rechtspfleger an den Amtsgerichten in der letzten Zeit zugenommen. Für uns ein Grund, dieses Thema nochmal aufzugreifen.

Die Teilungsversteigerung kommt zur Anwendung, wenn sich die Eigentümer (z. B. Eheleute oder Erbengemeinschaften) über die Veräußerung einer Immobilie nicht einigen können. Dabei kommt es für den Verkaufswilligen meist darauf an, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Diesem Ziel stehen meist das komplizierte, erklärungsbedürftige Verfahren und gegebenenfalls im Grundbuch bestehenbleibende Rechte im Weg. Deshalb wird nicht selten von einer Veräußerung über eine Teilungsversteigerung abgeraten, weil befürchtet wird, dass der Erlös deutlich unter dem Wert der Immobilie zurückbleibt. Aus meiner Sicht zu unrecht.

Wenn es gelingt, mögliche Interessenten über das Verfahren sowie die zu erwartenden Bedingungen umfangreich aufzuklären und Besichtigungen der Immobilie ermöglicht werden, stellt die Teilungsversteigerung einen sehr sinnvollen Weg dar, da es sich um ein öffentliches Verfahren mit zusätzlicher Öffentlichkeitswirksamkeit handelt. Also warum nicht die Plattform der Teilungsversteigerung nutzen um eine noch größere Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Tipp: Wenn Sie Miteigentümer einer Immobilie sind und ihr Partner nicht verkaufen will, fragen Sie uns. Wir zeigen Ihnen die Wege auf und übernehmen für Sie das notwendige Marketing für einen maximalen Erfolg.

 

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