Immotipp 302: Bestehenbleibende Grundschulden in der Teilungsversteigerung

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Peter Vierheilig

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Im Nachgang zu unserem letzten Immotipp möchte ich auf das Thema der bestehenbleibenden Grundschulden in der Teilungsversteigerung nochmal eingehen, da ich derzeit gerade einen derartigen Fall auf meinem Schreibtisch habe, den ich hier exemplarisch kurz darstellen möchte.

In dieser Angelegenheit hat eine aus 2 Personen bestehende Erbengemeinschaft das Anwesen der Eltern geerbt. Das Haus wird von einem Erben bewohnt, der sich dem Verkauf verweigert. Eine beantragte Teilungsversteigerung des Miterben ist bisher daran gescheitert, dass im Grundbuch noch alte, nicht mehr valutierende Grundschulden eingetragen sind, für die sogar die notwendigen Löschungsbewilligungen vorliegen. Diese wurden jedoch beim Grundbuchamt nie eingereicht. Einer Löschung zum jetzigen Zeitpunkt hat der im Objekt lebende Erbe nicht zugestimmt.

In der Teilungsversteigerung hat das Gericht nun die bestehenbleibenden Grundschulden zuzüglich Zinsen in das geringste Gebot aufgenommen, sodass eine erfolgreiche Versteigerung aufgrund des notwendigen Mindestgebotes, welches deutlich höher als der Verkehrswert war, nicht mehr möglich war. Dies ist ein sehr häufig auftretender Fall, für den es nach bisheriger Rechtsauffassung keine Lösung gab.

Ich habe genau zu diesem Thema ein Seminar besucht, in dem ein Lösungsweg aufgezeigt wurde. Ob sich dieser in der Praxis umsetzen lässt, bleibt abzuwarten. Wenn Sie von einem gleichartigen Fall betroffen sind, fragen Sie mich, vielleicht kann ich gemeinsam mit meinem Rechtsanwalt helfen.

 

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