Immotipp 287-290: Maklergeschichten

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Peter Vierheilig

Geschäftsführer

Wir feiern in diesem Jahr unser 25jähriges Betriebsjubiläum. Eine schöne Gelegenheit auch mal zurückzuschauen: Was haben wir nicht alles erlebt in dieser Zeit? Wir könnten Bücher mit Anekdoten, Unmöglichkeiten oder auch sehr lustigen Situationen füllen. Wir wollen hier an dieser Stelle einfach mal davon erzählen: … aus dem Leben eines Maklers …

Da war zum Beispiel der Eigentümer eines sehr ansprechenden, aber auch stark sanierungsbedürftigen Hauses. Er hatte es geerbt und keine weitere Verwendung, deshalb wollte er es möglichst schnell verkaufen. Er ging zu einem großen Kreditinstitut in Gera, ein Mitarbeiter kam, machte Bilder mit dem Handy, stellte das Objekt lieblos ins Internet und wurde dann so gut wie nicht mehr gesehen. Telefonisch erreichbar war er auch nur dann, wenn der Preis reduziert werden sollte. Nach 2 Jahren gab man dann auf. Warum das Objekt nicht verkauft wurde, hat der Eigentümer nie erfahren.

Der zweite Versuch mit einem anderen Makler scheiterte ebenfalls. Aus seiner ersten Aussage: „ … ich kaufe es selbst.“ wurde genauso wenig, wie aus seinen vielen weiteren Versprechen. Rückrufbitten wurden nicht wahrgenommen oder konsequent ignoriert.

Zugegeben: Uns gelingt sicherlich auch nicht alles. Aber so etwas wäre bei uns nicht passiert. Wir sind telefonisch immer gut erreichbar (wenn nicht besetzt ist) und rufen auch dann zurück, wenn es vielleicht nicht so angenehmes zu berichten gibt. Zuverlässig und ehrlich währt am längsten.

Lange Zeit galten Eigentumswohnungen in Gera als nahezu unverkäuflich. Darüber habe ich in den veröffentlichten Marktberichten immer wieder geschrieben. In den letzten Monaten hat sich die Situation in diesem Segment komplett verändert, was zu erhöhten Verkaufsaktivitäten führt.

So schön wie das ist, offenbart sich aber dadurch erst jetzt, wie unkorrekt in diesem Bereich in der Vergangenheit gearbeitet wurde. Als Beispiel möchte ich hier mal von der Thematik Stellplatzzuordnung sprechen.

Stellplätze werden entweder direkt über die Teilungserklärung (was selten ist) oder über die notariellen Kaufverträge den jeweiligen Wohnungen zugeordnet. In jedem Fall muss der Stellplatz nach der Zuordnung dem Wohnungsgrundbuch zugeschrieben werden. Dies ist in der Vergangenheit sehr häufig vergessen worden, was jetzt beim Verkauf zu erheblichen Problemen führt, da der Stellplatz ja mitverkauft werden soll.

In manchen Fällen lässt sich die Zuordnung noch relativ leicht nachholen, indem der damals beurkundende Notar einen Antrag beim Grundbuchamt stellt. In einem anderen Fall war zwar ein Stellplatz verkauft und bezahlt worden, aber welcher es konkret war, ließ sich nicht feststellen. Ein Zuordnungsantrag hat komplett gefehlt.

Derartige Herausforderungen treten in jüngster Vergangenheit gehäuft auf. Deshalb raten wir jedem Wohnungseigentümer, der einen Stellplatz gekauft hat, zu überprüfen, ob die Zuordnung im Grundbuch erfolgt ist. Wenn nicht, sollten Sie zeitnah handeln.

Eine weitere Geschichte aus unserem Erleben handelt über den Verkauf eines großen 4-Seiten-Hofes. Eigentlich nichts Besonderes – in diesem Fall gab es jedoch eine nicht so erfreuliche Vorgeschichte.

Wir bekamen einen Anruf einer recht verzweifelten Eigentümerin, die ihre Immobilie über uns veräußern wollte. Der Grund Ihrer Verzagtheit war, dass sie Ihren 4-Seiten-Hof zunächst selbst, ohne Makler, an einen Bekannten verkauft hatte, selbstverständlich im festen Glauben, dass er auch den vereinbarten Kaufpreis bezahlt. Sie dachte, dass mit einem notariellen Kaufvertrag alles geregelt sei, was im Normalfall auch so ist. Die Eigentümerin hat das bäuerliche Anwesen jedoch vor der Zahlung des Kaufpreises an den Käufer übergeben. Dies war der große Fehler, den sie nur mit großer Mühe und hohen Aufwand wieder gut machen konnte, denn die Kaufpreiszahlung erfolgte nicht! Und nicht nur das: der neue „Besitzer“ begann auch schon Wände zu entfernen und Umbauarbeiten vorzunehmen.

Nach Absprache der Vorgehensweise haben wir die erneute Vermarktung professionell in die Hand genommen, das bäuerliche Anwesen mit tollen Fotos und im 3-D-Immobilienrundgang dargestellt, auf allen Internetportalen veröffentlicht und nach 2 Besichtigungsterminen den Käufer gefunden. Mittlerweile ist der Kaufpreis bezahlt und die Immobilie den neuen Besitzer übergeben.

Unser Tipp: Wenn Sie zukünftig ein Problem mit einer Wohnimmobilie haben, wenden Sie sich an uns, wir sind Ihr Fachmakler für Wohnimmobilien.

Wenn es etwas gibt, was uns immer wieder intensiv beschäftigt, dann sind es die Gespräche über den realistischen Verkaufspreis. Die Ausgangssituation ist schnell erläutert: Der Käufer will wenig Kaufpreis zahlen, der Verkäufer aber sehr viel Geld bekommen. Eine Tatsache, die immer wieder zu längeren Diskussionen mit den Eigentümern führt, weil für uns nur Immobilien im Vermarktungsauftrag interessant sind, die sich auch tatsächlich verkaufen lassen. Zwei Beispiele aus unserem Alltag:

Da war zunächst die Immobilie, die ein Kollege für einen Preis zum Verkauf angeboten hat, die bei fast dem doppelten des realistischen Marktpreises lag. Die aufgerufene Höhe war sicherlich der Wunschpreis des Eigentümers, den der Makler ohne Widerspruch übernommen hat. Verkauft hat er die Immobilie aber nicht. Durch Beobachtung wissen wir, dass sie erst nach über einem Jahr von jemand anderen für einen Preis verkauft wurde, der über 10 % unter dem realistischen Wert der Immobilie lag. Der Eigentümer hat Zeit und Geld verschenkt.

Da war als zweites die Immobilie, die von uns zum nachweisbaren, aktuellen Marktwert mit professionellen Vermarktungsinstrumenten, tollen Fotos und Texten angeboten wurde. Innerhalb von 2 Wochen hatten wir derart viele Kaufinteressenten, dass wir zum Schluss den Kaufvertrag für einen Kaufpreis abgeschlossen haben, der bei 130 % des Marktwertes lag. Der Eigentümer konnte den schnellen Geldeingang sehr gut gebrauchen.

Was wäre Ihnen lieber gewesen?

 

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