Immotipp 284: Baukindergeld – Geld vom Staat geschenkt!

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Peter Vierheilig

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Eine erfreuliche Nachricht – unsere Regierung zeigt sich spendabel und zahlt allen Paaren und Alleinerziehenden, mit Kindern unter 18 Jahren, die sich ab diesem Jahr ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, Baukindergeld in Höhe von 12.000 Euro pro Kind. Das Baukindergeld gibt es rückwirkend zum 1. Januar 2018.

Der Zuschuss wird allerdings nur für Kinder erteilt, die im Haushalt des Hauskäufers leben – und in die erworbene Immobilie mit einziehen – Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Zu beachten ist auch, dass das neue Haus oder die Eigentumswohnung die erste Immobilie ist, die erworben wird. Wer bereits eine eigene Immobilie hat, jedoch in eine größere Immobilie einziehen bzw. noch einmal ein neues Haus bauen möchte, für den gilt das Baukindergeld nicht.

Diese staatliche Förderung wird zunächst nur als Eigenkapitalersatz angerechnet. Das heißt, dass zur Verfügung stehende Eigenkapital wird theoretisch vergrößert und der Beleihungswert der Immobilie gesenkt, wodurch bei der Kreditvergabe der Kreditzins um ein paar Zentelprozentpunkte günstiger ausfallen kann. Das Baukindergeld könnte auch zur Sondertilgung eingesetzt werden oder aber man senkt damit die monatliche Kreditrate ein wenig.

Das Baukindergeld ist an Einkommensgrenzen gekoppelt, diese liegen bei jährlich 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Der Zuschuss wird also nur gezahlt, wenn das jährliche Haushaltsnettoeinkommen unter 90.000 Euro liegt. Das Baukindergeld wird durch die staatliche Förderbank KfW nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern jährlich in Höhe von 1.200 Euro pro Kind, die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

 

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