Immotipp 281: Achtung! Nebenkosten beim Hauskauf

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Peter Vierheilig

Geschäftsführer

Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte bei seinen Überlegungen nicht nur den reinen Kaufpreis im Auge haben, denn es fallen nicht unerhebliche Nebenkosten an, die ebenfalls bezahlt werden müssen.

Der Kauf eines Objektes bedarf zunächst zwingend der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages, wofür dem Notar eine entsprechende Gebühr zusteht. Mit der weiteren Abwicklung des Kaufvertrages fallen Kosten fürs Grundbuchamt für die notwendigen Eintragungen sowie Gebühren für die vorkaufsberechtigte Gemeinde an. In den meisten Fällen sind all diese Kosten vom Erwerber zu bezahlen und betragen circa 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Die Kosten für die Freistellung von eingetragenen Belastungen (z. B. Grundschulden) gehen meist zulasten des Verkäufers und sind deshalb in fast allen Fällen vom Käufer zu vernachlässigen.

Für den Erwerb wird weiterhin eine Grunderwerbsteuer erhoben, die in Thüringen aktuell bei 6,5 % der Bemessungsgrundlage (meistens der Kaufpreis) beträgt. Diese zahlt meist der Käufer.

Neben den Kosten für die Ämter und den Staat sind gegebenenfalls auch Provisionen für in Anspruch genommene Maklerleistungen zu berücksichtigten. Diese können in ihrer Höhe je nach Vereinbarung sehr unterschiedlich sein und sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer zu zahlen sein.

Tipp: Ein solider Immobilienerwerb wird nur gelingen, wenn man die Kaufnebenkosten im Blick behält und in seine Finanzierungsplanung einrechnet.

 

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