Immotipp 268: Haftungsfalle Winterdienst

blog author

Autor

Peter Vierheilig

Geschäftsführer

Mit dem 1. November beginnt wieder die Winterdienstsaison.

Bei einsetzendem Schneefall oder bei Eisglätte ist folgendes zu beachten:

Zivilrechtlich haftet der Eigentümer eines privaten Grundstücks einem Geschädigten, wenn dieser infolge einer unzureichenden Reinigung (von Schnee, Eis, Laub oder anderen Verschmutzungen)

der Grundstücksflächen verletzt oder sogar getötet wird. Dabei spielt die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Grundstücksflächen heute keine wesentliche Rolle mehr, da die meisten

Gemeinden die Reinigungs- und Sicherungspflichten für öffentliche Wege, Plätze und Straßen auf die daran unmittelbar anliegenden Eigentümer abgewälzt hat.

Das heißt: Der Eigentümer muss sein Grundstück so reinigen, dass fremde Dritte nicht aufgrund einer Verschmutzung oder aufgrund von Eis und Schnee zu Schaden kommen.

Jeder Eigentümer kann seine Verkehrssicherungspflicht per Mietvertrag auf seinen Mieter übertragen.

Dies hat allerdings nicht zur Folge, dass der Eigentümer vollständig aus der Verantwortung für die Erfüllung der geschuldeten Verpflichtung entlassen wird. Vielmehr hat er weiterhin eine Überwachungs- und Kontrollpflicht.

Unser Tipp. Wenn Sie sich selber nicht mehr in der Lage fühlen oder auch gelegentlich keine Lust zur Ausführung eines Winterdienstes haben, sollten Sie einen Profi mit dieser Dienstleistung beauftragen.

 

PDF  zum Thema herunterladen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Peter Vierheilig

Geschäftsführer
Bankfachwirt (IHK)

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
ein Tiny-House auf einer schönen, einsamen Insel

03 65 - 8 32 31 22 info@vierheilig-immobilien.de

Ingrid Hager

Assistentin der Geschäftsleitung
Bürokauffrau

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
ein Fischerhaus in Portugal am Atlantik

03 65 - 8 32 31 22 hi@vierheilig-immobilien.de

Sandra Ehrhardt

Leiterin Verkauf
Immobilienkauffrau (IHK)

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
ein gemütliches Familienhaus mit Garten

03 65 - 8 32 31 22 es@vierheilig-immobilien.de

Jana Olejak

Leiterin Vermietung & Zwangsversteigerung
Versicherungskauffrau (IHK)

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
eine Almhütte in Südtirol

03 65 - 8 32 31 22 oj@vierheilig-immobilien.de

Tom Wagner

Immobilienberater Verkauf/Vermietung
B.A. Immobilienwirtschaft

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
eine moderne Stadtvilla

03 65 - 8 32 31 22 wt@vierheilig-immobilien.de

Cornelia Mattert-Güter

Immobilienberaterin Verkauf
Marketing/Werbung

Wenn ich ein Haus wäre, wäre ich:
ein Zwitter aus Villa Kunterbunt & Bauernhaus

03 65 - 8 32 31 22 mc@vierheilig-immobilien.de

Marvin Gerstner

Auszubildender
Immobilienkaufmann (IHK)

03 65 - 8 32 31 22 gm@vierheilig-immobilien.de