Immotipp 264: Trinkwasserverordnung

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Peter Vierheilig

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Eine hohe Qualität unseres Trinkwassers liegt uns allen am Herzen. Stäbchenbakterien, sogenannte Legionellen, kommen überall auf der Welt im Süßwasser in kleinen Mengen vor, können aber bei größerer Konzentration zu erheblichen Gesundheitsgefährdungen führen.

Seit November 2011 hat durch eine neue Fassung der Trinkwasserverordnung jeder Vermieter die Pflicht, alle 3 Jahre eine Legionellenuntersuchung durchführen zu lassen, wenn der Warmwasserspeicher mehr als 400 l fasst oder Warmwasserleitungen mehr als 3 l Volumen zwischen Speicher und Wasserhahn aufweisen. Somit sind von dieser Untersuchungspflicht nahezu alle vermieteten Mehrfamilienhäuser betroffen. Die Prüfungen dürfen nur von zertifizierten Laboren durchgeführt werden.

Deshalb müssen betroffene Vermieter, Verwalter und WEGs ihre Trinkwasserinstallationen derart nachrüsten, dass geeignete Probeentnahmestellen vorhanden sind, z. B. am Ein- und Ausgang des Warmwasserspeichers, an Steigsträngen sowie an weit vom Speicher entfernten Zapfstellen. Auch die regelmäßige Beprobung durch geeignete Fachfirmen ist zu beauftragen.

Obwohl diese Verordnung seit 2011 in Kraft ist, müssen wir bei der Übernahme neuer Hausverwaltungen (insbesondere von Privateigentümern ohne Hausverwaltung) immer wieder feststellen, dass die notwendigen Einrichtungen nicht vorhanden und die gesetzlich vorgeschriebenen Beprobungen nicht vorgenommen worden sind. Allerdings schützt bekanntlich Unwissenheit vor Schaden nicht.

Tipp: Wenn Sie nicht wissen, ob Sie von dieser Regelung der Trinkwasserverordnung betroffen sind, fragen Sie uns oder Ihren Heizungsinstallateur.

 

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