Immotipp 260: Sachkundenachweis für Immobilienmakler – JETZT

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Peter Vierheilig

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In einigen Teilbereichen der Vermittlungsbranche (z. B. bei Versicherungen) hat es schon Einzug gehalten, von den Berufsverbänden wird es schon seit Jahrzehnten gefordert: Die Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler und Hausverwalter. In anderen Ländern ist ein solcher Nachweis längst vorgeschrieben, in Deutschland tut man sich damit erstaunlich schwer. Für mich unverständlich.

Eigentlich waren wir schon auf sehr gutem Weg. Nach jahrelangem Ringen hat das Bundeskabinett 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Doch zur großen Überraschung vieler Beteiligter hat sich sehr schnell massiver Widerstand gegen diesen Gesetzentwurf herausgestellt. Insbesondere die zum Wirtschaftsausschuss geladenen Sachverständigen können teilweise die Notwendigkeit eines solchen Nachweises nicht erkennen, da ein „Gefährdungspotential“ nicht erkennbar sei. Als ich dies gelesen habe, hat es mir ehrlich gesagt die Sprache verschlagen. Vielleicht sollten die Experten mal mich fragen. Allein in Gera ist mir eine Vielzahl von Fällen bekannt, in denen „Berufskollegen“ durch mangelhafte Beratung Kunden massive Schäden zugefügt haben.

In anderen Vermittlungsbereichen hat die Einführung des Sachkundenachweises dazu geführt, dass eine größere Anzahl von nebenberuflich Agierenden, die nur sehr wenige Verträge vermittelt haben, ihre Tätigkeit eingestellt hat. Dies hat zu einer deutlichen Verbesserung der Beratungsqualität geführt. Gleiches ist sicherlich auch für die Immobilienbranche zu erwarten. Deshalb unsere Forderung – Sachkundenachweis für Immobilienmakler JETZT, im Interesse der Eigentümer.

 

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