Immotipp 243: Eigenbedarf – für uns meist kein Problem
Bei der Vermarktung von vermieteten Immobilien stellen wir immer wieder fest, dass der bestehende Mietvertrag für Eigennutzer sehr häufig ein wesentlicher Grund dafür ist, sich gegen ein solches Objekt zu entscheiden. Zu Recht?
Möchte man eine erworbene, aber vermietete Immobilie selbst nutzen, so ist grundsätzlich eine Kündigung wegen Eigenbedarfs dafür erforderlich. Für eine derartige Kündigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt, z. B. dass der Eigentümer oder ein Familienmitglied die Immobilie selbst nutzen will und dass er nachweisen muss, dass ihm ein unverhältnismäßig größerer Nachteil als dem Mieter aus der Kündigung erwächst, wenn er den Mietvertrag aufrecht hält. Hinzu kommt, dass die Kündigungsfristen je nach Laufzeit des Mietvertrages sehr lang sein können (bis zu einem Jahr). Und genau diese Hürden hindern Interessenten meist am Kauf einer vermieteten Immobilie.
In der Praxis hat sich jedoch sehr häufig eine andere Vorgehensweise bewährt: Wir führen vor dem Erwerb der Immobilie durch den Eigennutzer mit dem Mieter ein Gespräch, um eine einvernehmliche Aufhebung des Mietverhältnisses nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu erreichen. Kommt eine derartige Vereinbarung, die sich meist mit kleineren Zugeständnissen erreichen lässt, zustande, wird eine den Absprachen entsprechende Mietaufhebungsvereinbarung für den Fall des Erwerbs abgeschlossen. Somit ist die Beendigung des Mietverhältnisses sichergestellt und eine Eigenbedarfskündigung nicht mehr erforderlich.