Immotipp 240: Sachkundenachweis für Immobilienmakler

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Peter Vierheilig

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Der Verband der Immobilienbranche (IVD) fordert schon länger die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises. Zum einen sollte der Sachkundenachweis Standards in der Maklertätigkeit gewährleisten, sowie Kunden vor schwarzen Schafen aus der Branche schützen und andererseits die Makler vor schlechtem Ruf durch unseriöse Kollegen bewahren. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt es bereits seit Juli 2015. Er regelt in Paragraf 34c der Gewerbeordnung, die Berufszulassung und Versicherungspflicht für Immobilienmakler. Aus meiner Sicht sind für Immobilienmakler und WEG-Verwalter ein gesetzlich begründeter Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich.

Bisher konnten sich Quereinsteiger auch ohne besondere Fachkenntnisse „Immobilienmakler“ nennen. Beim Gewerbeamt musste lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis beigebracht werden, um die persönliche Integrität zu belegen. Darüber hinaus durften auch keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes existieren, was die finanzielle Stabilität des Maklers nachweisen sollte. Das Gewerbeamt prüfte bisher jedoch nicht, ob der angehende Immobilienmakler eine entsprechende Ausbildung oder Studium besitzt und somit die fachliche Qualifikation zur Ausübung der Tätigkeit nachweisen kann.

Der jetzt beschlossene Sachkundenachweis für Immobilienmakler wird der derzeitigen Situation, in der sich grundsätzlich jeder auch ohne Ausbildung als Immobilienmakler bezeichnen darf, einen Riegel vorschieben. Beschlossen wurde er am 31.08.2016. Man rechnet damit, dass das entsprechende Gesetz Ende 2016 oder Anfang 2017 in Kraft tritt.

 

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