Immotipp 239: Ohne Makler vermieten – Fehler bei der Mietersuche
Regelmäßig steht für Eigentümer die Vermietung von leerstehenden Einheiten an. Da seit dem 01.06.2015 bei Wohnungen das Bestellerprinzip gilt und damit in den meisten Fällen die Vermieter die Kosten für die Tätigkeit des Maklers übernehmen müssen, sind viele Eigentümer versucht, Ihre Objekte selbst zu vermieten, um diese Kosten zu sparen. Doch ist dies wirklich sinnvoll?
Die Anzahl der Fehler, die man bei einer Wohnungsvermietung machen kann, ist sehr groß. Das beginnt schon mit der Festlegung der Miethöhe. Im Gegensatz zum Makler, der den Markt kennt, muss sich der Vermieter selbst informieren oder verwendet einfach den „alten“ Mietpreis. Ist der Mietpreis zu hoch, wird die Immobilie nicht vermietet, ist der Preis zu niedrig, wird massiv Geld verschenkt.
Auch bei der Immobilienanzeige können Fehler auftreten, wenn z.B. der Hinweis auf den Energieausweis fehlt. Dieser Mangel kann sehr teuer werden und ein Bußgeld von bis zu 15.000,- € nach sich ziehen.
Die meisten Fehler passieren allerdings bei der Mieterauswahl und sind häufig sehr kostspielig, weil nicht auf ausreichende Bonität geachtet wird. Der seriöse Makler hat Routine darin, die richtigen Fragen zu stellen und intensive Bonitätsprüfungen durchzuführen. Damit können Mietausfälle nahezu verhindert werden.
Tipp: Wer an der falschen Stelle spart, zahlt meist doppelt. Dies gilt auch für Maklerkosten bei Vermietungen.