Immotipp 230: Wer kauft Miteigentumsanteile?
Immer wieder kommt es vor, dass im Rahmen von Scheidungen bzw. Trennungen oder bei Erbauseinandersetzungen Eigentümer bei uns anfragen, ob wir auch Anteile an Immobilien verkaufen können.
Zunächst muss zwischen einem „echten“ Miteigentumsanteil und einem Anteil an einer Erbengemeinschaft unterschieden werden. Entsprechend unterschiedlich ist auch die konkrete Vorgehensweise im Einzelfall.
Ein „echter“ Miteigentumsanteil ist rechtlich selbständig und kann unabhängig von Dritten verkauft werden. Natürlich ist es schwerer bis nahezu unmöglich, einen prozentualen Anteil an einem Grundstück zu verkaufen, da ein Käufer immer mit dem anderen Miteigentümer verbunden bleibt. Trotzdem konnten wir in jüngster Vergangenheit mehrfach angespannte Miteigentumsverhältnisse durch Verkauf des Anteils lösen.
Bei einem Anteil an einer Erbengemeinschaft lässt sich nur über den Erbanteil im Ganzen verfügen. Eine separate Veräußerung des Erbanteils an einem Grundstück, ist nur mit Zustimmung der anderen Miterben möglich. Aber auch in diesen Fällen gibt es Möglichkeiten, den gegebenenfalls bestehenden Ärger mit den Miterben schnell zu beenden.
Die von uns verfolgten Lösungswege sehen nicht in jedem Fall die gesetzlich mögliche Versteigerung zur Abhebung der Gemeinschaft vor. Wir gehen häufig andere Wege.
Tipp: Wenn Sie einen Käufer für einen Miteigentumsanteil suchen, fragen Sie uns um Hilfe. Wir finden sicherlich auch in Ihrem Fall eine Lösung.