Immotipp 229: Verkauf gegen Gebot

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Peter Vierheilig

Geschäftsführer

Wenn „normale“ Verkaufswege nicht die gewünschte Resonanz erfahren oder es einfach zu lange dauert, bis ein Käufer gefunden werden kann, bieten wir Objekte gerne im „Bieterverfahren – Verkauf gegen Gebot“ an. Aber was ist das eigentlich?

Beim „Verkauf gegen Gebot“ (= Bieterverfahren) gibt es keinen vorher festgelegten Kaufpreis. Die Interessenten müssen nach einer einmalig stattfindenden und gleichzeitigen Besichtigung ihr Gebot für das Objekt vor Ort oder einige Tage später beim Makler abgeben. Selbstverständlich werden potenzielle Käufer während und nach dem Besichtigungstermin mit allen notwendigen Informationen zur Immobilie versorgt, damit sie eine gesicherte Entscheidung treffen können.

Auch wenn es sich so anfühlt: Das Bieterverfahren ist keine Auktion und auch keine Versteigerung, d. h. für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen. Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag  wie bei einer Versteigerung, sondern ein ganz normaler notarieller Kaufvertrag.

Die Motive der Eigentümer für ein Bieterverfahren sind ein zügiger Verkauf ihrer Immobilie und der Wunsch, über Gebote schnell den aktuellen Marktpreis zu ermitteln.

Unser Tipp: Am 17.04.2016 findet um 14.00 Uhr in Gera-Tinz am Rosenberg 42 unser nächstes Bieterverfahren statt. Schauen Sie doch einfach mal vorbei und lernen Sie diesen innovativen Vertriebsweg kennen.

 

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