Immotipp 22: Bieterverfahren – Verkauf gegen Gebot

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Peter Vierheilig

Geschäftsführer

Beim Verkauf von Immobilien stellen wir immer häufiger fest, dass der „normale“ Verkaufsweg sehr häufig nicht die gewünschte Resonanz erfährt oder es einfach zu lange dauert, bis ein Käufer gefunden werden kann. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen neue, innovative Verkaufswege vorstellen, heute das sogenannte „Bieterverfahren“.

Beim „Verkauf gegen Gebot“ (= Bieterverfahren) gibt es keinen vorher festgelegten Kaufpreis. Die Interessenten müssen nach einer einmalig stattfindenden und gleichzeitigen Besichtigung ihr Gebot für die Immobilie vor Ort oder einige Tage später beim Immobilien-Makler abgeben. Selbstverständlich werden potenzielle Käufer während und nach dem Besichtigungstermin mit allen notwendigen Informationen zur Immobilie versorgt, damit sie eine gesicherte Entscheidung treffen können.

Das Bieterverfahren ist keine Auktion und auch keine Versteigerung, d. h. für den Eigentümer besteht daher kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen. Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag wie bei einer Versteigerung, sondern ein ganz normaler notarieller Kaufvertrag.

Die Motive der Eigentümer für ein Bieterverfahren sind ein zügiger Verkauf ihrer Immobilie und der Wunsch, über Gebote schnell den aktuellen Marktpreis zu ermitteln.

Unser Tipp: Am 19.06.2010 um 15.00 Uhr findet in der Schafwiesenstr. 36, Gera unser erstes Bieterverfahren in Gera statt. Schauen Sie doch einfach mal vorbei.

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