Immotipp 147: Die Mietkaution bei Eigentümerwechsel

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Peter Vierheilig

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Was passiert eigentlich mit der Mietkaution, wenn eine vermietete Immobilie verkauft wird? Diese Frage sollte sich jeder Verkäufer eines solchen Objektes seit der letzten Mietrechtsreform stellen.

Grundsätzlich gilt, dass die Mietkaution beim Vermieter verbleibt. Allerdings ist die Übertragung der Sicherheit ohne Zustimmung des Mieters zwischenzeitlich mit Risiken für den bisherigen Vermieter (den Verkäufer) verbunden. Zahlt nämlich der neue Eigentümer dem Mieter die Kaution am Ende der Mietzeit nicht aus, haftet der Alteigentümer dem Mieter gegenüber für die Rückgabe der Kaution.

Aus dieser Haftung kommt der Verkäufer nur heraus, wenn er entweder eine Zustimmung des Mieters zur Übertragung der Mietkaution erhält oder die Mietkaution an den Mieter zurückgibt. Im zweiten Fall kann der Käufer als neuer Eigentümer vom Mieter verlangen, die Mietsicherheit wieder neu zu hinterlegen. Dies ist in der Praxis umständlich, deshalb wird in den meisten Fällen die Zustimmung des Mieters zur Übertragung eingeholt.

Tipp: Achten Sie als Verkäufer einer vermieteten Immobilie darauf, dass im Notarvertrag auf die Übertragung der Mietkautionen eingegangen wird. Der Käufer sollte verpflichtet sein, eine Zustimmung des Mieters zur Übertragung der Sicherheit einzuholen. Legt er eine solche nicht vor, ist die Auszahlung der Kaution an den Mieter vorzusehen.

 

 

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