Immotipp 110: Umkehrdarlehen
Bei unserem nächsten Verrentungsmodell, dem Umkehrdarlehen, tritt als Vertragspartner nicht eine Privatperson, sondern eine Bank auf. Diese zahlt dem Hausverkäufer einen Einmalbetrag aus, der erst beim Ableben der Person zurückzuzahlen ist und für den keine monatlichen Zahlungen durch den Verkäufer geleistet werden müssen. Nach dem Tod des Eigentümers verwertet die Bank die Immobilie. Wichtigster Unterschied zu den bisherigen Modellen: Der Verkäufer bleibt bis zu seinem Ableben Eigentümer und muss weiterhin für die Instandhaltung des Objektes sorgen. Von Vorteil könnte sein, dass die Erben bei dieser Variante die Möglichkeit haben, auf die Immobilie zuzugreifen. Das bedeutet, wenn der Hauseigentümer früh verstirbt und die Erben den verhältnismäßig niedrigen Betrag des Umkehrdarlehens ablösen, können diese frei über das Objekt verfügen. Ein Selbstbezug oder ein Verkauf ist dann jederzeit ohne Probleme möglich.
Derzeit gibt es noch sehr wenig Anbieter eines solchen Umkehrdarlehens. In der Praxis wird das Produkt auf bestimmte Regionen beschränkt, ein Mindestalter des Verkäufers wird vorgegeben und die Darlehenshöhe, die sich nach dem Alter des Verkäufers bei Vertragsunterzeichnung richtet, beträgt meist nur 15 bis 35 % des Beleihungswertes. Interessant ist jedoch, dass einige Anbieter einen Überschuldungsschutz anbieten, d. h. die Rückzahlung des Umkehrdarlehens wird auf den Immobilienwert begrenzt.