Immotipp 108: Zeitrente

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Peter Vierheilig

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Grundsätzlich ähnelt die Zeitrente einem Ratenkauf. Der Käufer zahlt über einen vorher bestimmten, festen Zeitraum eine monatliche Rente an den Verkäufer, womit der Kaufpreis in viele Einzelbeträge aufgeteilt wird. Wenn die Immobilie noch mit einem Darlehen belastet ist oder im Rahmen der Rentenzahlung neu beliehen wird, finden die monatlichen Zahlungen zuerst für die Zins- und Tilgungsleistung dieses Darlehens Verwendung. Diese Art der Verrentung wird in vielen Fällen auch als Mietkauf bezeichnet, obwohl in Wirklichkeit gar keine Vermietung der Immobilie stattfindet.

Die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen richtet sich neben der gewünschten Laufzeit insbesondere nach dem Wert der Immobilie, den bestehenden Belastungen, gegebenenfalls gewünschten Einmalzahlungen und dem regional sehr unterschiedlichen, sogenannten Liegenschaftszinssatz. Auf Wunsch ist sogar die Vereinbarung eines Wohnrechtes, zeitlich befristet oder lebenslang möglich. Zu bedenken ist jedoch, dass alle „Sonderwünsche“ immer zu Lasten der monatlichen Rentenzahlung gehen. Es gelten die Grundsätze: Je kürzer die Laufzeit, desto höher die monatliche Zahlung bzw. je weniger Besonderheiten, desto höher die Rente.

Tipp: Wenn Sie sich als Immobilienverkäufer für ein Zeitrentenmodell interessieren und Sie die Höhe der zu erzielenden, monatlichen Rente wissen möchten, rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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