Immotipp 106-107: Immobilienverkauf auf Rentenbasis
In einem vor kurzem geführten Kundengespräch mit einem älteren Ehepaar ergab sich auf Nachfrage folgende Konstellation: Der Mann, der sehr schwer krank ist und bisher die finanziellen Angelegenheiten nahezu alleine geregelt hat, fragte bei uns an, inwieweit ein Verkauf seiner Immobilie kurzfristig möglich sei. Es handelte sich um ein Dreifamilienhaus mit Ladengeschäft im Erdgeschoss in einem sehr gepflegten Zustand. Das Obergeschoss wurde selbst bewohnt, ein Auszug der Eigentümer war nicht gewünscht.
Sehr schnell stellte sich mit Vermarktungsstart heraus, dass aufgrund der bestehenden Verbindlichkeiten die Angelegenheit keine ganz einfache Sache werden würde. Insbesondere der Wunsch der Eigentümer, im Haus wohnen zu bleiben, stellte ein großes Hindernis dar. Aufgrund des Wunsches, die Angelegenheit schnell lösen zu wollen, schlug ich den Eigentümern nach längerer Überlegung einen Verkauf auf Basis monatlicher Renten an dem im Erdgeschoss eingemieteten Gewerbetreibenden vor. Diese Lösung schien insbesondere deshalb interessant, da dieser Unternehmer keine Finanzierung für einen angedachten Kauf aufnehmen wollte bzw. konnte.
Dieses Gespräch gab mir den Anlass, mich mit dem Thema Immobilienverkauf auf Rentenbasis zu beschäftigen. Ein von mir letzte Woche besuchtes Seminar versetzt mich heute in die Lage, über diese sehr interessante Variante des Objektverkaufs intensiv zu informieren.
Das Instrument des Immobilienverkaufs auf Rentenbasis wird in Deutschland relativ selten genutzt, wird aber immer beliebter. Dabei ist der Grundgedanke, dass der Verkäufer dem Käufer seine Immobilie nicht mit einem festen Einmalpreis, sondern gegen eine monatliche Rente verkauft, in vielen Fällen lukrativ für beide Seiten. Der Verkäufer kann damit seine Rente aufbessern und auf Wunsch weiter in der gewohnten Umgebung bleiben. Für den Käufer entfällt die Finanzierung durch eine Bank und der Kauf wird insgesamt oft günstiger als der Direkterwerb.
In der Praxis werden zwei Varianten unterschieden: Die Vereinbarung einer Zeitrente für einen von vornherein begrenzten Zeitraum oder die Leibrente für die gesamte Lebensdauer des Verkäufers. Verrentbar sind übrigens nicht nur Privatimmobilien, sondern auch Gewerbeobjekte oder komplette Betriebsvermögen, bei der neben der Immobilie auch ein kompletter Geschäftsbetrieb gegen die Zahlung einer Rente veräußert wird.
Möchte man derartige Verträge abschließen, müssen diese schriftlich niedergelegt werden. Eine notarielle Beurkundung des Vertrages ist bei einer Grundstücksübertragung zwingend erforderlich, bei Betriebsübertragungen ohne Immobilien zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Das der Vertrag den Gesamtwert des Verkaufsgegenstandes sowie eine Aufschlüsselung zu Grundstücksanteil, Firmenwert, Warenlager und Inventar enthalten sollte, versteht sich fast schon von selbst.