Immobile barrierefrei umbauen – oder doch lieber umziehen?

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Wollen Sie auch im Alter noch weiterhin selbstbestimmt im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben? Dann kommen Sie am Thema altersgerechtes Wohnen nicht vorbei. Doch wann lohnen sich der Aufwand und die Kosten für einen barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie – und wann ist ein Umzug die bessere Alternative?

Viele kennen das Problem oder haben bereits die ersten Erfahrungen damit gemacht. Die Sehkraft lässt nach, das Gehen fällt aus Krankheitsgründen immer schwerer oder ist ohne Gehhilfe schon gar nicht mehr möglich. Mit dem Auftreten solcher Einschränkungen im Alter wird die Frage, ob die jeweilige Wohnsituation noch zu einem passt, immer dringlicher. Eigentümer überlegen dann häufig, ob sie nicht ihre eigene Immobilie barrierefrei umbauen können, um sich das gewohnte und lieb gewordene Wohnumfeld trotz Altersgebrechen zu erhalten.

Die finanzielle Aufwendung

Lassen Sie sich unbedingt von einem Experten beraten, um den barrierefreien Umbau bedarfs- und sachgerecht zu planen und den voraussichtlichen Kostenaufwand abschätzen zu können. Denn, wie Sie sich vorstellen können, fallen die Kosten für jede Immobilie unterschiedlich aus. In manchen Fällen bringen schon relativ kleine Umbauten eine große Erleichterung für Sie. Oft werden Sie aber auch zu dem Schluss kommen, dass das barrierefreie Nachrüsten des Wohngebäudes teurer wird als der Erwerb einer (vielleicht etwas kleineren) Seniorenwohnung, die bereits altersgerecht gebaut wurde. Wer trotzdem barrierefrei umbauen möchte, muss unter Umständen damit rechnen, die anfallenden Kosten nur durch Aufnahme eines hohen Kredits stemmen zu können.

Fragen zum Umbau klären – und dann entscheiden

Zuerst gilt es herauszufinden, wie umfangreich das Wohngebäude nachgerüstet werden muss und ob sich das für Sie am Ende lohnt. Dazu holen Sie sich am besten einen Makler oder eine Maklerin mit ins Boot. Als Immobilienprofi verfügt er oder sie über sehr viel Erfahrung und Sachkenntnis, um Sie bei der Entscheidung für oder gegen einen barrierefreien Umbau fundiert zu beraten – oder Ihnen geeignete Experten zu vermitteln, wenn es um konkrete bauliche Details geht. Natürlich hängt vieles vom Zustand und der Beschaffenheit Ihrer Immobilie und vom Umfang der notwendigen Veränderungen ab. Gibt es viele Treppen und Stufen, sind die Räume zu klein, sind tragende Wände betroffen, wie viele Durchgänge müssen verbreitert werden? Falls sich dann herausstellt, dass es einfacher und kostengünstiger ist, die Immobilie zu verkaufen und in eine altersgerechte Wohnung umzuziehen, unterstützt Ihr Immobilienmakler Sie sowohl beim Verkauf als auch bei der Suche nach einem neuen Zuhause, wo Sie sich auch im hohen Alter, so gut es geht, wohlfühlen können.

Anforderungen eines barrierefreien Wohngebäudes

Wichtig zu wissen ist auch, dass ein altersgerechter Umbau an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Diese Vorgaben sind in der DIN 18040-2 festgeschrieben und gelten für die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden. Von der Bewegungsfläche in Räumen und Verkehrsflächen bis hin zur Mindesttiefe der Ausstattung sowie der Mindestbreite von Türen und Durchgängen ist in dieser Norm alles haarklein geregelt. Wichtige Maßnahmen sind z.B. der Einbau von unterfahrbaren Möbeln in Küche und Bad, damit auch ein Rollstuhlfahrer gut an das Waschbecken oder die Küchenarbeitsplatte herankommt. Sie merken also, dass ein altersgerechter bzw. barrierefreier Umbau nicht gerade unkompliziert ist.

 

Haben Sie Fragen zum barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/?wt_cc1=wohnen&wt_cc2=pri|bestandimmobilie&wt_mc=6918175651_213337444717&wt_kw=b_6918175651_%2Bbarrierefrei%20%2Bkfw&wt_cc3=6918175651_kwd-357644252097_213337444717

 

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/so-nutzen-sie-alle-zuschuesse-fuer-einen-behindertengerechten-badumbau-optimal-aus/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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